Zu dieser Frage sollen Sie ohne Umschweife eine klare Antwort erhalten!
Die Honorierung richtet sich nach den üblichen Honorarsätzen im Gutachterwesen. Nach dem Wegfall der alten Richtlinie „HOAI“ für den Bereich der Wertermittlungen ist die Preisempfehlung des Berufsverbandes „BDGS“ die anerkannte Grundlage. Nachfolgend wird hier der Link angegeben, unter dem Sie die Honorartafel unmittelbar einsehen können. Die Einstufung erfolgt entsprechend dem Objektwert; dabei orientiere ich mich in der Regel an der „Normalstufe“ und dort am unteren „Von“-Satz. Die meist nachgefragten Kurzgutachten in bankenüblicher Form erhalten davon einen 30%-Nachlaß.
Link zur HonorartafelGute Leistung verdient gute Honorierung. Eine kostenlose Leistung biete ich Ihnen dennoch an: Ein erstes Kontaktgespräch können wir gerne ausführlich führen – z. B. um den Bewertungsanlaß zu klären und gemeinsam abzuwägen, welche meiner Leistungs-Arten für Sie die beste sein wird. Wenn es sich dabei als Resultat ergeben sollte, daß eine gutachterliche Bewertung im Moment für Sie noch nicht der richtige Schritt ist, habe ich als Auftragnehmer zwar „Pech gehabt“ – aber Sie haben dann eine gute und wertvolle Information erhalten. Denn das ist mein grundsätzliches Ziel!
Ein Mindestmaß an Unterlagen ist für ein seriöses, nachvollziehbares Gutachten erforderlich. Wenn Sie diese Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können, nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab, soweit es uns möglich ist. Wir beantragen die Unterlagen bei öffentlichen Stellen oder erarbeiten das Aufmaß des Bewertungsobjektes – in kompletter zeichnerischer Form oder als Bewertungs-Handskizze. Öffentliche Gebühren und der Zeitaufwand für diese Zusatzleistungen werden in Rechnung gestellt – in dem Rahmen, der vorher mit Ihnen abgestimmt und vereinbart wurde.